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Der Ratgeber

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Die visevo GmbH bietet Ihnen für einfach zu beantwortende Fragen einen kostenlosen Service.

Bestehen in Ihrer Organisation offene Fragen rund um das Thema Submission von Informatikmitteln oder -Dienstleistungen, so können Sie uns diese zur Beantwortung zustellen.

In der Regel werden Fragen innerhalb von 72 Stunden beantwortet. Kann eine Frage nicht abschliessend beantwortet werden, so unterbreiten wir Ihnen andere Möglichkeiten oder geben Ihnen einen Rat bezüglich weiterem Vorgehen.

Mit dieser Dienstleistung wollen wir einerseits einen schnellen qualitativen Support bieten, andererseits erfahren, in welchen Themenbereichen für Auftraggeberinnen die grössten Herausforderungen liegen und unsere Leistungen entsprechend verbessern.

Diese Dienstleistung kann von allen kommunalen und kantonalen Organisationen sowie öffentlich-rechtlichen Anstalten in Anspruch genommen werden.

Möchten Sie Ihre Fragen mündlich besprechen, vereinbaren wir einen Telefontermin. Geben Sie uns in diesem Falle mögliche Zeitfenster sowie Ihre direkte Rufnummer an.

 

Die visevo bewahrt über all Ihre Daten strengstes Stillschweigen. Ihre Daten werden weder weitergegeben noch auf sonstige Art Dritten zugänglich gemacht. Dies gilt ebenfalls für Ihre email-Adresse.Ihre email-Adresse wird von unserem System nicht verifiziert.
 
Rechtsmittelbelehrung:
Durch das Senden einer Frage durch den Fragesteller und/oder durch die Beantwortung einer Frage durch die visevo GmbH werden zwischen dem Fragesteller und der visevo GmbH keine rechtlichen Verpflichtungen eingegangen noch können Ansprüche geltend gemacht werden.

Mythen, Meinungen und Missverständnisse

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Die öffentliche Hand hat bei der Beschaffung von Informatikmitteln und Dienstleistungen das Submissionsrecht anzuwenden. Viele Mythen, Meinungen und Missverständnisse prägen das heutige Beschaffungswesen. 

Wir fallen nicht unter das Submissionsgesetz

*Diesem Gesetz unterstehen als Auftraggeberin alle kantonalen Verwaltungen und öffentlich-rechtliche Anstalten, die Gemeinden, deren Verbände und andere Träger kommunaler Aufgaben. Diesem Gesetz unterstehen als Auftraggeberin die allgemeine Bundesverwaltung sowie eidgenössische Institute wie ETH, Alkoholverwaltung, Nationalmuseum oder Institut für Metrologie.

Das wirtschaftlich günstigste Angebot, Part I: Ist dies ein juristisches Thema?

Trotz des Vergabegrundsatzes "Aufträge werden an die Anbieterin mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot vergeben", scheinen Submissionen mehr und mehr zu einem Thema der Rechtswissenschaften zu werden.

Die Berechnung des wirtschaftlich günstigsten Angebotes ist und bleibt ein betriebswirtschaftlich / ökonomisches Thema. Die Rechtswissenschaft regelt die korrekte Abwicklung gemäss den Bestimmungen der Gesetze und Verordnungen.
Der Findungsprozess zum wirtschaftlich günstigsten Angebot bedingt allerdings Experten, welche die wirtschaftlichen Auswirkungen bei Veränderungen in der Informatik aus allen Aspekten erfassen und die zu erwartende Wirtschaftlichkeit berechnen können (Beschaffung von effektiven IT-Mitteln).

Diese Grundlage dient nicht nur der Findung des "besten Angebotes". Diese Grundlage bildet bei einem Beschwerdeverfahren auch die Basis betreffend Beweis der Korrektheit des Zuschlages.

Das wirtschaftlich günstigste Angebot, Part II: Grosser Aufwand bei der Definition von Kriterien und Anforderungen

Eine Submission basiert auf dem Vergabegrundsatz: Aufträge werden an die Anbieterin mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot vergeben. Die Zuschlagskriterien bilden die Basis zur Berechnung.

Die Zuschlagskriterien und weitere Anforderungen sollten bei einer Beschaffung mit oder ohne Ausschreibungsverfahren (z.B. freihändig oder privat-rechtlich) identisch sein, da in beiden Fällen das wirtschaftlich günstigste Angebot eruiert wird. Somit sollten auch die Aufwendungen identisch sein.

Vermeidungstaktik

Vermeidung von Ausschreibungen führen meist nicht zum Erfolg. Die Tagespresse berichtet fast wöchentlich. Gründe wie nur eine Anbieterin kommt in Frage oder aufgrund der Dringlichkeit kann keine Ausschreibung durchgeführt werden, müssen bewiesen werden.

Derartige Ausnahmen sind klar geregelt.

Ausschreibung als Chance

Eine Ausschreibung bietet die grosse Chance, neue, bessere und andersartige Lösungen und Dienstleister kennen zu lernen und als Lösung in Betracht zu ziehen. Kaum eine andere Form adressiert derart strukturiert eine so grosse Anzahl von möglichen Anbieterinnen.

Zudem zeigen die Erfahrungen, dass identische Angebote der gleichen Anbieterin bei einer Submission "plötzlich" massiv günstiger werden. Gerne schildere ich neutralisierte Beispiele (Kostensenkung im Angebot > 20 Prozent).

Eine Ausschreibung ist schnell durchgeführt, Part I

Ist der Beschaffungsgegenstand eindeutig definiert, so kann die Erstellung des Pflichtenheftes, der Beilagen sowie die Platzierung innerhalb von zwei Wochen abgeschlossen werden. Dies gilt speziell bei der Beschaffung von "Standardprodukten" wie beispielsweise Lizenzen.

Gerne liefern wir Ihnen den Beweis.

Eine Ausschreibung ist schnell durchgeführt, Part II

Das Ausschreibungsverfahren von Informatikmitteln und -Dienstleistungen eines komplexen IT-Projektes kann Monate dauern. Die Definition des Beschaffungsgegenstandes erfordert Zeit. Die Anforderungen und Kriterien an die Lösung müssen eindeutig beschrieben werden und zudem gewährleisten, dass die Ziele und Absichten der Auftraggeberin erreicht werden können. Diese Phase, die Konzeption der Lösung mit deren Kriterien, ist jedoch keine Frage der Submission. Dieser Schritt sollte auch ohne Ausschreibungspflicht durchgeführt werden.

Copy and paste: Ja, aber …

Kopieren von Ausschreibungsdokumenten verkürzt die zeitlichen Aufwendungen. Wir raten zur Vorsicht:

  • Fehler kommen meist erst zu Tage, wenn eine Beschwerde eingereicht wurde (Kopieren von Fehlern).
  • Die kantonalen Gesetzgebungen sind unterschiedlich.
  • Teils kann eine wirtschaftlichere Verfahrensart angewandt werden. Z.B. Einladungsverfahren anstatt offenes Verfahren.

Ein kürzlich durchgeführter Vergleich (2015) zwischen Ausschreibungen von Standartprodukten bestätigte dieses Bild.

Externe Unterstützung

Eine ordentliche wissenschaftliche Vorgehensweise ist essentiell. Die Unterstützung von externen Beratern (rechtlich, betriebswirtschaftlich, technisch, methodisch) zahlt sich meist aus. Fehlen diese Erfahrungen, erscheint eine Submission vielfach als Black-Box. Es kursieren viele Meinungen und Missverständnisse. Ein externer Berater bringt Licht ist Dunkel, das Submissionsverfahren wird anschaulich wahrnehmbar.

* Zusammenzug verschiedener kantonalen Bestimmungen und deren von Bund.

Paul Neuhaus

Inf. Ing. FH / EMBA Luzern

Submissionen - Prozesse und Organisation

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Unsere Dienstleistungen

  • Analyse der bestehenden Prozesse und Organisationen in Submissionsverfahrensubmission prozess organisation
  • Entwicklung und Aufbau von Kompetenzzentren Submission
  • Erstellung von Standard-Vorlagen: Pflichtenheft, Kriterienkatalog, Wertungsmatrixen, Verträge, ...

Eine effektive und effiziente Beschaffungsorganisation ist eine Herausforderung.

Wir lösen Ihnen diese Aufgabe und bauen mit Ihnen Ihr (virtuelles) Kompetenzzentrum für Submissionen auf.
Bedarfsgerecht und zweckmässig, basierend auf
  • der Anzahl Submissionen pro Jahr
  • der vorherrschenden Verfahrensart
  • den aktuellen Prozessen und der Organisation
  • den Fähigkeiten der Mitarbeitenden

Hermes 5

Ist Ihr Beschaffungsprozess auf Hermes aufgebaut, wenden wir selbstverständlich die Terminologie / Methode von Hermes an.

Ausgewählte Rechtsgrundlagen

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Die Gesetze

submission gesetzeSubmissionen unterstehen verschiedenen Rechtsgrundlagen.

Als Übersicht die Zusammenhänge der massgebenden Gesetzen, Vereinbarungen und Verordnungen.

 

 

Verfahrensart submission verfahrensart

Bei Fragen bezüglich Verfahrensart stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Ratgeber.

Die Wahl der Verfahrensart kann in der Regel erst nach Abschluss der Business Analyse erfolgen. Folgend als Zusammenfassung die zu klärenden Fragen sowie eine Kurzzusammenfassung der Verfahrensarten.

Bei der Vergabe von Aufträgen werden vier Verfahrensarten unterschieden:

  • Offenes Verfahren: Alle Anbieter können ein Angebot einreichen.
  • Selektives Verfahren: Interessenten können einen Antrag zur Teilnahme einreichen. Die Auftraggeberin wählt basierend definierten Eignungskriterien Anbieter zur Einreichung eines Angebotes aus.
  • Einladungsverfahren: Mindestens drei Anbieter werden zur Einreichung eines Angebotes eingeladen.
  • Freihändiges Verfahren: Der Auftrag wird ohne öffentliche Ausschreibung vergeben.

Ein massgebendes Kriterium für die Wahl der Verfahrensart ist der Gesamtwert des Beschaffungsgegenstandes. Dieser Gesamtwert beinhaltet alle Leistungen, die mit dem Beschaffungsgegenstand in Zusammenhang stehen.

Zu beachten: Die Schwellenwerte des Gesamtwertes werden periodisch angepasst und können sich kantonal sowie zum Bund unterscheiden!

Ausnahmen Verfahrensart:

Ein Auftrag kann unter bestimmten Voraussetzungen, unabhängig des Gesamtwertes, freihändig vergeben werden. Wir empfehlen zur Vorsicht.

Beispiele genannter Begründungen mit Zusammenzug Gesetz / Verordnung:
  • Dringlichkeit: Kann nur aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse angewandt werden.
  • Nur der aktuelle Dienstleister kann die Leistungen erbringen: Die Einzigartigkeit des Anbieters bezüglich Austauschbarkeit mit schon vorhandenen IT-Mitteln oder Dienstleistungen muss bewiesen werden können.

Submissionen - Dienstleistungen

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Unsere Dienstleistungen

  • Leitung und Durchführung von Submissionsverfahren / einzelner Prozessschritte
  • Beratung bezüglich Wahl und Durchführung von Submissionsverfahren
  • Erstellung, Überarbeitung und Revision von Ausschreibungsunterlagen
  • Entwicklung und Aufbau von Kompetenzzentren für Informatik-Submissionen
  • Prüfung von Ausschreibungsunterlagen
    • Lassen Sie die Ausschreibungsunterlagen vor der Publikation von einer noch nicht involvierten Person überprüfen. Ist sicherlich wirtschaftlicher, als die Fragen im Ausschreibungsprozess zu beantworten und verringert zudem das Risiko einer Beschwerde. Prüfungen durch die visevo erfolgen innert 5 Arbeitstagen.

 

Unsere Dienstleistungen, detailliert entlang des Submissionsprozesses 

Ist Ihr Beschaffungsprozess auf Hermes aufgebaut, wenden wir selbstverständlich die Terminologie / Methode von Hermes an.

1. Business-Analyse / Konzeption

Entwicklung von Szenarien

Aufzeigen der Wirkung auf

  • tangierte Prozesse und Organisation  

  • Verhalten und Kommunikation

  • Projekte (-Management)

  • Beitrag zu Zielerreichung Strategie

  • die Ziele und Absichten des Kunden

Definition möglicher neuer Prozesse

Festlegung von Anforderungen

2. Definition Prozess & Kriterien

Definition von

  • Selektionsprozess

  • Eignungskriterien
  • Zuschlagskriterien

Gewichtung der Zuschlagskriterien

Plausibilitätsprüfung zwischen Zielen und Kriterien

submission prozess

3. Erstellung Pflichtenheft & Beilagen

Beschreibung

  • der Ausgangslage, Ziele, Prozesse, Anforderungen

  • des Evaluationsverfahren
  • von Aufbau und Form des gewünschten Angebotes

Integration von Definitionen Prozess und Kriterien

4. Ausschreibungsprozess

  • Publikation im Amtsblatt, SIMAP, weitere nach Bedingungen
  • Beantwortung der Fragen der Anbieter, Publikation der Antworten
  • Leitung Öffnung der Angebote inkl. Erstellung Protokoll

5. Wertungs & Vorentscheidung

  • Wertung der Angebote
  • Klärung von weiteren Fragen
  • Empfehlung für die Vorentscheidung

7. Empfehlung und Entscheid

  • Erstellung finale Entscheidungsgrundlagen
  • Empfehlung für Entscheid (z.B. RRB)

6. Finale Wertung

  • Leitung Präsentationen
  • Wertung der Präsentationen und der Anbieter
  • Wertung der Zuschlagskriterien, speziell die Softfaktoren
  • Zusammenzug der Wertungen von Wertungsmitarbeitenden
  • Erstellung Evaluationsbericht

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