Ausgewählte Rechtsgrundlagen
Die Gesetze
Als Übersicht die Zusammenhänge der massgebenden Gesetzen, Vereinbarungen und Verordnungen. |
Verfahrensart
Bei Fragen bezüglich Verfahrensart stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Ratgeber. Die Wahl der Verfahrensart kann in der Regel erst nach Abschluss der Business Analyse erfolgen. Folgend als Zusammenfassung die zu klärenden Fragen sowie eine Kurzzusammenfassung der Verfahrensarten. Bei der Vergabe von Aufträgen werden vier Verfahrensarten unterschieden:
Ein massgebendes Kriterium für die Wahl der Verfahrensart ist der Gesamtwert des Beschaffungsgegenstandes. Dieser Gesamtwert beinhaltet alle Leistungen, die mit dem Beschaffungsgegenstand in Zusammenhang stehen. Zu beachten: Die Schwellenwerte des Gesamtwertes werden periodisch angepasst und können sich kantonal sowie zum Bund unterscheiden! Ausnahmen Verfahrensart:Ein Auftrag kann unter bestimmten Voraussetzungen, unabhängig des Gesamtwertes, freihändig vergeben werden. Wir empfehlen zur Vorsicht. Beispiele genannter Begründungen mit Zusammenzug Gesetz / Verordnung:
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